Bachelor/Master: Jetzt zum Sommersemester 2013 einklagen!

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Die Chancen, mit einer Studienplatzklage den begehrten Bachelor- oder Master-Studienplatz zu erhalten, sind überaus positiv einzuschätzen. Dafür gibt es zwei Gründe.

Erstens ist die Konkurrenzsituation bedeutend entspannter. Konkurrieren in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin eine überaus große Anzahl von Studienplatzklägern um die zusätzlichen Studienplätze, sind es bei den Master-Studiengängen in der Regel so wenig, dass es für die verklagten Hochschulen wenig Sinn macht, das aufwendige Verfahren bis zu einer Gerichtsentscheidung zu betreiben.[/column]

[column col=“1/2″]Zweitens ist die festgesetzte Kapazität in dem betreffenden Studiengang in der Regel nicht gerichtsfest, weil es bei der betreffenden Hochschule noch keine Klage(n) gab oder bisher Streitigkeiten nicht vom Gericht entschieden werden mussten.

Die Hochschule scheut daher nicht selten –  u. a. aus Kostengründen – eine Überprüfung durch das Gericht. Dies ebnet die Möglichkeit für eine vergleichsweise Einigung zwischen dem Studienplatzkläger und der Hochschule: Dem Studienplatzkläger wird der Studienplatz angeboten, im Gegenzug nimmt er/sie die Studienplatzklage zurück und trägt die Kosten des Verfahrens. So lässt sich bei überschaubarem Kostenrisiko der begehrte Studienplatz erstreiten. Und dies vor allem zeitnah, denn die Vergleiche werden meist so frühzeitig geschlossen, dass ein problemloser Einstieg im gewünschten Semester möglich ist.

Abgelehnte Bewerber für einen Bachelor- bzw. Master-Studiengang sollten daher die Möglichkeit einer Studienplatzklage in Betracht ziehen.[/column]

 

 

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