Eignungsprüfung

Wir beraten und bieten anwaltliche Vertretung an, wenn die Zulassung von einer Eignungsprüfung abhängt. In nicht wenigen Studiengängen müssen besondere Eignungsprüfungen abgelegt oder spezielle Befähigungen nachgewiesen werden, zum Beispiel bei bestimmten Lehramtsfächern und vor allem in künstlerischen und musischen Studiengängen. Insbesondere in den letztgenannten Fächern passieren nicht selten angreifbare Verfahrensfehler.