Zugang zu Lehrveranstaltungen

haben immer häufiger Warte- oder Einschreibelisten für Lehrveranstaltungen zur Folge – dies sind Probleme, die wir in vielen Fällen bereits erfolgreich gelöst haben. Abgesehen davon, dass ein Rechtsanspruch besteht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren, gibt es in der überwiegenden Zahl keine wirksame Rechtsgrundlage für Kapazitätsbeschränkungen zu Lehrveranstaltungen.