Medizin

Studienplatzklage Humanmedizin

Seit spätestens ab dem Som­mer­semes­ter 2023 die Wartezeitquote in medizinischen Studiengängen im Zentralen Vergabeverfahren bundesweit keinerlei Rolle mehr. Die Zulassungschancen zum Humanmedizinstudium über die Stifung für Hochschulzulassung lassen sich nunmehr noch schwer kalkulieren und die Zahl der Bewerber übersteigt die Zahl der vorhandenen Studienplätze weiterhin deutlich. Die von Hochschulstart veröffentlichten Auswahlgrenzen der zurückliegenden Semester bieten zwar einen Anhaltspunkt, ändern sich aber von Semester zu Semester. Ob die Hochschulen ihre aktuellen Auswahlkriterien und deren Gewichtung über einen längeren Zeitraum beibehalten ist ebenfalls ungewiss.

Neben der Möglichkeit eines Auslandsstudiums stellt die Studien­platz­klage aus diesen Gründen für viele Stu­dien­bewer­ber die einzig sinn­volle Alter­na­tive dar, ihren Wunschstu­dien­platz durch­zu­setzen.

Erfahrungsgemäß werden bei etwa jeder dritten bis vierten Hochschule weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin aufgedeckt. Allerdings ist die Zahl der klagenden Antragsteller weiterhin sehr ungünstig im Verhältnis zu der Zahl der weiteren Studienplätze. Aus unserer Sicht kann die Studienplatzklage in medizinischen Fächern daher nur als chancenergänzendes Mittel verstanden werden. Wir schätzen die Erfolgschance auf einen Studienplatz pro Hochschule auf etwa 3 %. Wenn die Studienplatzklage auf ein höheres Fachsemester innerhalb der Vorklinik (2. bis 4. Fachsemester) gerichtet ist, liegt die Erfolgschance mit cirka 5 % pro Hochschule etwas höher. Bei Klagen in klinische Fachsemester liegt die Erfolgschance in der Regel bei mehr als 10 % pro Hochschule.