Darunter fallen alle Streitigkeiten, die wir auf die Behauptung stützen, dass eine höhere Kapazität für die Zulassung in das 1. Fachsemester besteht.
Wir beraten bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschule(n) oder der Einhaltung von Fristen.
Wir übernehmen die Bewerbungsformalitäten und machen die Anträge bei Gericht anhängig.
Nicht selten einigen wir uns mit der Hochschule gütlich, vor allem außerhalb der Fächer mit bundesweitem numerus clausus.