Zahnmedizin

Studienplatzklage Zahnmedizin

Eine Studienplatzklage kann auch im Fach Zahnmedizin ein Weg zu einem Studienplatz sein, ganz ohne Einser-Abitur und/oder spezifische berufliche Qualifizierung. Denn mit einer Studienplatzklage können Sie mithilfe eines (Eil-)Gerichtsverfahrens Ihren Anspruch auf einen Studienplatz auch trotz einer erfolglosen Bewerbung an einer Fakultät für Zahnmedizin durchsezten.

Chancen Zahnmedizin – Ähnlich wie im Studiengang Humanmedizin werden auch in der Zahnmedizin bei jeder dritten Hochschule weitere Studienplätze aufgedeckt. Auch wenn die Zahl klagenden Antragsteller deutlich geringer ist, besteht ein ähnlich ungünstiges Verhältnis wegen der geringeren Zahl an Studienplätzen. Gleichwohl schätzen wir die Erfolgschance auf einen Studienplatz mit etwa 5 % etwas höher ein. Im klinischen Fachsemester liegt die Chance bei mehr als 15 %.