Eine recht komplizierte und wegen Sprachbarrieren recht undurchsichtige Materie ist die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse, Studienabschlüsse oder sonstiger Bildungsnachweise. Für die Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen zum Zweck des Hochschulzugangs und des Zugangs zu weiterführenden Studien sind die deutschen Hochschulen zuständig. Für die dortige Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen gibt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) länderspezifische Empfehlungen heraus.
Wir beraten und vertreten in diese Angelegenheiten. Sofern erforderlich, holen wir Gutachten ein oder arbeiten mit Übersetzungsbüros zusammen.