Studieren ohne Abitur

In den meisten Bundesländern gibt es viele Möglichkeiten, auch ohne Abitur an den Hochschulen des Landes ein reguläres Studium aufzunehmen. Die (fachbezogene) Hochschulzugangsberechtigung kann aufgrund beruflicher Vorbildung erfolgen oder durch Hochschulzugangsprüfung. Ferner kann in besonderen Ausnahmefällen eine Hochschule in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen Studienbewerber einschreiben, die keine Hochschulzugangsberechtigung haben, aber eine entsprechende wissenschaftliche Befähigung nachweisen. Auch in künstlerischen Studiengängen kann bei Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung auf den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.

Droht die Zulassung an prüfungsorientierten Problemen oder Formalien zu scheitern, überprüfen wir die Rechtslage und greifen ggf. für den Mandanten ein.