Die Vergabe von Studienplätzen in den Studiengängen Zahnmedizin, Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgt auch für Zweitstudienbewerber über die Stiftung für Hochschulzulassung – mithin über »hochschulstart.de«. Für ein Zweitstudium sind höchstens 3 Prozent der Studienplätze vorgesehen. Ganz ähnlich werden die Studienplätze in Studiengängen mit hochschulinterner Zulassungsbeschränkung vergeben.
Für die Auswahl der Zweitstudienbewerber gelten besondere Regeln. Es liegt auf der Hand, dass der Schwerpunkt bei der Bewerbung um einen Zweitstudienplatz die Frage ist, ob besondere Gründe ausreichend glaubhaft gemacht wurden, warum ein zweites Studium erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bieten wir unsere Hilfe bei der Schlüssigkeitsprüfung, Strukturierung und Vertiefung der Gründe an. Ggf. klagen wir gegen die Stiftung für Hochschulzulassung oder die jeweilige Hochschule auf Feststellung einer höheren Punktzahl.