Erfolgsaussichten Psychologie (lokaler NC)
Die Erfolgschance, einen Studienplatz zu erstreiten, ist bei einer Klage gegen 7 bis 10 Hochschulen sehr gut. Wir konnten in der Vergangenheit fast allen Mandanten einen Studienplatz verschaffen. Die Klägerzahl ist überschaubar. Oft einigen wir uns mit der Hochschule gütlich auf eine Zulassung. Selbst bei Mandanten, die nur 1 oder 2 Hochschulen in Anspruch nehmen wollten, haben wir nicht selten schon Erfolg gehabt.
Nach unseren Erfahrungen bietet sich im Studiengang Psychologie (Bachelor) grundsätzlich das Verklagen von 7 bis 10 Hochschulen an. Wer dieser Empfehlung gefolgt ist, hatte in der Vergangenheit eine fast 100-prozentige Erfolgschance. Es gibt natürlich zahlreiche Mandanten, die auch weniger Hochschulen verklagt haben und dennoch eine Zulassung erhalten haben. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Je weniger Hochschulen man verklagt, umso geringer ist die Zulassungschance. Welche Hochschulen letztendlich verklagt werden, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Dabei ist es nach unserer Erfahrung nicht zwingend erforderlich, anwaltlich vertretene Hochschulen zu verklagen. Auch wenn Sie sich auf das Verklagen von 1 oder 2 Hochschulen beschränken wollen oder die Hochschulen selber aussuchen, ist dies aus unserer Sicht unproblematisch, beschränkt jedoch möglicherweise erheblich Ihre Zulassungschance. Optimal ist die Zulassungschance für Sie, wenn Sie uns die Auswahl der Hochschulen überlassen und sich lediglich darauf beschränken, dass wir ggf. bestimmte von Ihnen zu benennende Hochschulen nicht verklagen sollen. Da Sie an rund 50 deutschen Hochschulen im Studiengang Psychologie studieren können, bleiben immer noch ausreichend Hochschulen für eine überlegte Auswahl übrig.
Ein pauschales sogenanntes „Rundumschlagverfahren“ halten wir für nicht sachgerecht. Sofern Sie unserer Empfehlung folgend 7-10 Hochschulen verklagen und anwaltlich vertretene Hochschulen meiden, müssen Sie mit Kosten von insgesamt ca. 6.000 € – 7.000 € rechnen.
Möglicherweise greift für Ihre Studienplatzklage auch eine Rechtsschutzversicherung ein. Insoweit verweisen wir auf unsere allgemeinen Informationen den Kosten. Das Selbe gilt für eine mögliche Prozesskostenhilfe. Auch dafür dürfen wir auf unsere entsprechende Informationen verweisen.
Abschließend noch ein Wort zur Dauer der Verfahren: Während wir in den medizinischen Studiengängen den Mandanten sagen müssen, dass sie sich auf eine Verfahrensdauer von einem Jahr einstellen müssen, konnten wir in der Vergangenheit unsere Psychologen (die Verfahren gegen 7-10 Hochschulen geführt haben) nach spätestens 6 Monaten mit einem Studienplatz versorgen. Wir können natürlich keine Garantie übernehmen, dass es so bleibt. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass das Einklagen eines Studienplatzes im Studiengang Psychologie (Bachelor) höchst erfolgreich war.