Härtefallzulassung

Liegen bestimmte soziale Umstände vor, kann eine privilegierter Zulassungsanspruch bestehen. Besondere gesundheitliche Umstände können die sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Ebenso können wirtschaftliche Notlagen, besondere familiäre Umstände oder Spätaussiedlung die sofortige Zulassung rechtfertigen. Auch eine frühere Zulassung für den an erster Stelle genannten Studiengang und der Umstand, diese aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) nicht in Anspruch nehmen zu können, kann einen Zulassungsanspruch begründen. Es ist mitunter schwer, die erforderlichen Begründungen in die vorgeschriebene Form zu gießen. Darin sehen wir unsere Aufgabe.