Zugangsordnung Politikwissenschaften Universität zu Köln
Das Verwaltungsgericht Köln teilte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unsere Auffassung, dass die gegenwärtige Zugangsordnung der Universität zu Köln für den Studiengang Politikwissenschaften (Master) einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Konkret ging es um Mängel beim Zulassungsverfahren, da konkrete Zulassungsmaßstäbe auf ein nicht zuständiges und nicht legitimiertes Organ der Hochschule übertragen wurden. So ergibt sich aus der Zugangsordnung nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Studierfähigkeitstest durchzuführen ist und worauf sich die Normierung von Leistungen auf einen einheitlichen Maßstab (sofern notwendig) bezieht. Im Ergbebnis konnte unsere Mandantschaft im Wege einer gütlichen Einigung zum Masterstudiengang Politikwissenschaften aufgenommen werden.