Eignungsprüfung Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Mit Beschluss vom 25.10.2012 ist das Oberverwaltungsgericht Magdeburg unserer Auffassung (und derjenigen der Vorinstanz – Verwaltungsgericht Halle) gefolgt, wonach das gegenwärtige Eignungsfeststellungsverfahren für die Master-Studiengänge in weiten Teilen rechtswidrig ist. Im Ergebnis konnten wir somit die Aufnahme in den von der Mandantschaft begehrten Master-Studiengang erstreiten, ohne das auf das Ergebnis der Eignung ankam. Die Beschlüsse habe auch weitreichende Auswirkungen auf die Eignungsfeststellungen für die Bachelor-Studiengänge an der Kunsthochschule Halle. Solange die betreffenden Prüfungsordnungen nicht nach den Vorgaben der Gerichte angepasst werden, bestehen nach unserer Einschätzung sehr gute Erfolgschancen, die Eignungsprüfung anzufechten.

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