RSV – Versicherungsausschluss bei Neuverträgen
In der Vergangenheit haben viele Rechtsschutzversicherungen gerichtliche Hochschulzulassungsstreitigkeiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes versichert. Inzwischen ist uns nur noch die Advocard bekannt, welche bei Neuverträgen Versicherungsschutz gewährt. Bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrages sollte auf entsprechende Ausschlussklauseln und Wartezeitregeln besonders geachtet werden. Wir empfehlen, den Vertragsabschluss bereits ein Jahr vor Beginn des gewünschten Fachsemesters durchzuführen, um Streitigkeiten bei der Wartezeit zu umgehen.