Fristen für Hochschulanträge zum WS 2012/13 – Fristsäumnis kann zu Nachteilen führen

Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei Hochschule macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Für das Wintersemester regeln einige Bundesländer den 15.07.2012 als Ausschlussfrist. Wird die Frist versäumt, so scheidet auch ein späterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus. Bitte setzen Sie sich ggf. mit uns in Verbindung.

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