Erfolgsaussichten

Erfolgsaussichten von Studienplatzklagen

Am häufigsten werden wir gefragt, wie es um die Erfolgsaussichten bei Studienplatzklagen steht. Gemeint sind damit die außerkapazitären Klagen, welche auf die Geltendmachung einer höheren Kapazität der Hochschulen in dem jeweiligen Fachbereich gerichtet sind.

Dazu können wir zunächst auf die folgenden Grundregeln verweisen:

1. Zahl der Antragsteller – Eine Studienplatzklage ist nach unserer Erfahrung umso erfolgreicher, desto weniger Antragsteller im konkreten Studiengang klagen. Die Erfolgschancen nehmen daher ab, wenn die Zahl der Antragsteller steigt, da die aufgedeckten Studienplätze dann verlost werden. Besonders in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin sowie Tiermedizin ist mit einer hohen Antragstellerzahl zu rechnen, eine Verlosung ist dort die Regel. Auch in den Studiengängen Psychologie oder Soziale Arbeit kann dies hin und wieder der Fall sein. Bei allen nur lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen sehen die Erfolgschancen dagegen deutlich besser aus.

2. Hochschulauswahl – Eine Klage ist nach unserer Erfahrung umso erfolgreicher, wenn die Hochschulstandorte nicht zufällig ausgewählt werden, sondern nach einer bestimmten Methodik. Gemeint ist die konkrete Entwicklung der Zulassungszahlen an einer bestimmten Hochschule als Indiz für rechtswidrigen Kapazitätsabbau. Ferner die Vorgaben, die durch die Gerichte abgesteckt werden. Wichtig für die Hochschulauswahl ist darüber hinaus die Kenntnis der Rechtsprechnung der jeweiligen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Denn es gibt hier leider Gerichte, die eine bereits »zementierte«, tendenziell studienplatzklägerunfreundliche Rechtsprechungsrichtung einschlagen haben. Solche Hochschulstandorte können vermieden werden.

3. Persönliches Finanzbudget – Eine Studienplatzklage ist nach unserer Erfahrung umso erfolgreicher, wenn das vorhandene Finanzbudget möglichst effektiv eingesetzt wird. Dazu gehören Kenntnisse, welche Hochschulen in welchen Studiengängen anwaltlich vertreten werden und die Streitwertrechtsprechung der Gerichte. Dies schließt die Kenntnis ein, welche Hochschulen dazu neigen, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren zu provozieren. Dies ist dann der Fall, wenn die außerkapazitäre Bewerbung förmlich beschieden und eine Klagefrist in Gang gesetzt wird. Dann muss fristgerecht Klage erhoben werden (auch wenn dies völlig nutzlos ist, weil in der Praxis einzig und allein im Eilverfahren die Entscheidungen in der Sache fallen). Andernfalls wird der Antrag im Eilverfahren auf vorläufige Zulassung zum gewünschten Studium unzulässig.

Viele Hochschulen haben versucht, mit der Beauftragung eigener Anwälte (in der Regel betrifft dies vor allem Zahn- und Humanmedizin) die Verfahrenskosten für die Studienplatzkläger in die Höhe zu treiben. Diese »Selektion über den Geldbeutel« ist allerdings gescheitert. Die Zahl der Klagen hat deshalb nicht abgenommen.


Die nach unserer Einschätzung für die einzelnen Studiengänge bestehenden Erfolgsaussichten finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen:

Bachelor/Staatsexamen (lokaler nc) – Studienplatzklagen in grundständigen Studiengängen (Bachelor oder Staatsexamen) mit lokalem numerus clausus sind die Erfolgschancen – bis auf sehr wenige Studiengänge an bestimmten Studienorten mal abgesehen – sehr gut. Es werden von den Gerichten entweder genügend freie Studienplätze festgestellt werden oder die Zahl der Antragsteller führt zu einer geringen Konkurrenz im Losverfahren. Ganz häufig enden die Verfahren auch im Wege eines Vergleiches (gütliche Einigung). Kapazitätsklagen gegen Fachhochschulen sind bei uns fast ausnahmslos erfolgreich gewesen. Masterstudium (lokaler nc) – Während der Bachelor ein grundständiges Studium ist, stellt der Master ein anschließendes postgraduales Studium dar. Die Kapazität an weiteren Studienplätzen ist hier zwar deutlich limitierter als beim Bachelor. Gleichwohl lohnen Klagen auf einen Masterstudienplatz, denn die Rechtsprechung ist hier noch im Fluss. Dazu kommt, dass sich nicht jede Hochschule streiten will und daher gütliche Einigungen mit der Hochschule möglich sind.

Pharmazie – Hier sehen wir gute Erfolgschancen, auch einen Studienplatz im ersten Fachsemester zu erstreiten. Die Klägerzahl ist überschaubar. Wer nicht nur auf die beliebtesten Studienorte schaut, hat gute Erfolgschancen auf einen Studienplatz. Zum Teil wurden die Kapazitätsberechnungen an einigen Hochschulen schon seit Jahren nicht mehr gerichtlich überprüft. Es kommt dann öfter vor, dass diese Kapazitätsberechnungen wenig gerichtsfest und damit angreifbar sind. Das Einklagen in ein höheres Fachsemester bereitet regelmäßig keine Probleme.

Humanmedizin

Zahnmedizin

Tiermedizin

Psychologie (lokaler NC)