BVerfG: mündliche Verhandlung in Sachen „Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin“ am 4.10.2017

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, 4. Oktober 2017, 10.00 Uhr über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die für die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vorgesehenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Konkret geht es um die Verfassungsmäßigkeit einer Überlangen Wartezeit zum Medizinstudium.

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