Hessen: Fristablauf am 01.09.2012!

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[/column][column col=“1/2″]In Hessen läuft eine für Studienplatzklagen wichtige Frist. Für Hochschulen gilt der 1. September 2012 als Ausschlussfrist für außerkapazitäre Bewerbungen. Bis zu diesem Termin müssen die Bewerbungen bei den betreffenden Universitäten und Hochschulen eingegangen sein.

Wer die Frist verpasst, kann zum WS 2012/13 keine Studienplatzklage in Hessen durchführen. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

 

 

 

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