Achtung: Fristablauf am 15.07.2012!

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[/column][column col=“1/2″]In einigen Bundesländern gilt der 15. Juli 2012 als Ausschlussfrist für die Einleitung einer Studienplatzklage.

Bis zu diesem Termin müssen die so genannte außerkapazitäre Bewerbungen bei den betreffenden Universitäten und Hochschulen eingegangen sein. Wer die Frist verpasst, kann zum WS 2012/2013 keine Studienplatzklage an den betreffenden Universitäten und Hochschulen durchführen.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.[/column]

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