Deine Studienplatzklage

Die Studienplatzklage

In vielen Studiengängen gibt es deutlich mehr Bewerber als Studienplätze. In den medizinischen Fächern (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) kann derzeit schon ein Notendurchschnitt von schlechter als 1,2 (!) zu einer Absage führen. Bei einer regelmäßigen Wartezeit von mehr als acht Semestern stellt sich für viele Betroffene die Frage nach zusätzlichen Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz zeitnah zu erhalten.
Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit mit einer nunmehr fast 50-jährigen Tradition. Mit ihr wird in einem gerichtlichen Verfahren die Aufnahmekapazität einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) überprüft. Ziel ist es, zusätzliche, noch ungenutzte Studienplätze aufzudecken. Diese Studienplätze werden in der Regel unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben.

Die Kanzlei

Mit der BORSBACH | HERZ – Rechtsanwälte GbR steht Ihnen ein erfahrenes Team mit mehr als 18 Jahren Erfahrung im Einklagen von Studienplätzen zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist bundesweit im Hochschulzulassungsrecht tätig. Wir kennen die Situation der Studienbewerber genau und sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut. Unser Ziel ist es, der Investition unserer Mandanten die optimale Chance zu geben, zum gewünschten Ziel zu führen: dem Studienplatz.

Das Know-how

Wissen – Nach vieljähriger Tätigkeit können wir auf eine umfassende Datenbasis zurückgreifen. Dies ist entscheidend, um die richtigen Hochschulen für eine Studienplatzklage auszuwählen und Schwachstellen in der Kapazitätsberechnung der Hochschulen aufzuspüren. Dass wir die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kennen, versteht sich von selbst

Erfahrung – Das Verfahren der Studienplatzklage ist von einigen Besonderheiten geprägt. Nach einer Vielzahl von geführten Verfahren wissen wir, worauf es ankommt. Das Kapazitätsrecht ist speziell und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat manchmal die Tendenz festgefahren zu sein. Hier gilt es, beharrlich an juristisch überzeugenden Argumenten zu feilen und diese in den Prozess einzuführen.

Engagement – Wir setzen uns intensiv mit den Kapazitätsberechnungen der Hochschulen auseinander. Ziel ist es, Unrichtigkeiten finden, die zu mehr Studienplätzen führen. Manche Streitfragen müssen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden. Wir sind stolz, dass wir vor dem BVerfG eine viel beachtete Entscheidung erstreiten konnten. Immer gilt für unsere Tätigkeit: wir kämpfen hart, aber fair. Wir hinterlassen keine verbrannte Erde, denn oftmals liegt die Lösung auch in einer gütlichen Einigung.

Unsere Motivation – Es gibt für uns als Anwälte keinen schöneren Erfolg, als einem jungen Menschen den Wunschstudienplatz zu verschaffen.

Unsere Expertise – Neben unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Studienplatzklagen übernehmen wir seit mehreren Jahren die Rechtsberatung der Studierendenschaften (STURA) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Otto-von-Guerike-Universität Magdeburg sowie der Hochschulen Merseburg und Stendal. Wir kennen die vielfältigen Probleme in der Hochschulwirklichkeit auch während des Studiums. Ein Vorteil, der uns nicht selten bei Gericht zu Gute kommt. Einzelheiten finden Sie dazu auf unserer Platform zum Bildungsrecht – www.bildungsrecht.pro.

Ihre Information – Informieren Sie sich zu Geschichte, Verfahren, Kosten und Chancen der Studienplatzklage in unserem „Leitfaden Studienplatzklage„, den Sie sich als .pdf-Datei kostenlos herunter laden können.

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